Corona-Hinweise

Ab Samstag, den 10.12.22 entfällt die Pflicht zum Tragen einer mind. medizinischen Maske - wir empfehlen aber weiterhin, eine Maske zu tragen

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Ab 03. Juli galt bayernweit die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske ("OP-Maske") im ÖPNV (es wurd das Tragen einer FFP2-Maske empfohlen!)
Für Kinder von 6-15 Jahren galt ebenso die OP-Masken-Pflicht.
Ab Samstag, den 10.12.22 wird diese Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske aufgehoben. Es wird das Tragen lediglich noch empfohlen.

Abstand halten

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Der für den öffentlichen Raum grundsätzlich gültige Mindestabstand von 1,5 Meter kann im öffentlichen Nahverkehr und im Schulbusverkehr nicht zu jeder Zeit gewährleistet werden. Aus diesem Grund gilt in Omnibussen keine konkrete Abstandsregelung.  Somit kann im Fahrzeug der Abstand unterschritten werden, sollte es aus Platzgründen nicht anders möglich sein. 

Dennoch sollte beim Warten dan der Haltestelle, beim Einsteigen sowie während der gesamten Fahrt im Bus stets ein angemessener Abstand zu anderen Personen eingehalten werden. Wenn möglich, sollten sich Fahrgäste nicht direkt neben- oder hintereinander setzen und den Anweisungen des Fahrpersonals Folge leisten.

Es gilt generell eine Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske ab dem 16. Lebensjahr bzw. für Kinder zwischen 6-15 Jahren zum Tragen einer medizinischen Makse!

Mund und Nase bedecken

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Ab 03. Juli gilt bayernweit die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske ("OP-Maske") im ÖPNV (es wird das Tragen einer FFP2-Maske empfohlen!) Sog. community-Masken oder Stoffmasken erfüllen nicht diesen Standart.
Für Kinder von 6-15 Jahren gilt ebenso die OP-Masken-Pflicht.

Bei der Nutzung von Bussen müssen alle Personen ab dem 06. Lebensjahr Mund und Nase mit einer OP-Maske bedecken. Dies gilt sowohl für öffentliche Busse aus auch im reinen Schulbusverkehr. Die Maskenpflicht gilt auch an überdachten Bushaltestellen. Fahrgäste, die gegen die Mund-Nasen-Bedeckungspflicht verstoßen, haben keinen Anspruch auf Beförderung. Das Fahrpersonal haftet nicht für Verstöße durch Fahrgäste.
Hinweis: Das Fahrpersonal selbst ist von einer gesetzlichen Maskenpflicht aus Gründen der Verkehrssicherheit ausgenommen. Fahrer/innen, die sich für eine Mund-Nasen-Maske entscheiden, verstoßen nicht gegen das Vermummungsverbot in der Straßenverkehrsordnung.

Hygiene-Etikette

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Wir bitten Sie, die allgemeinen Verhaltensregeln und die Hygieneetikette einzuhalten.  Tragen Sie zu Ihrem eigenen Schutz im Umgang mit dem Coronavirus dazu bei!

Die Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln ist auch bei der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln besonders wichtig. Hierzu gehören regelmäßiges Händewaschen, Niesen oder Husten nur in die Armbeuge bzw. in ein Taschentuch sowie die Hände möglichst vom Gesicht fernhalten.

Erklär-Video des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (vdv) zum richtigen Verhalten im Bus

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Lassen Sie sich helfen und bleiben Sie gesund! Mit einem Anruf zur direkten Hilfe in der Nachbarschaft - Zahlreiche Freiwillige unterstützen Sie gerne und leisten damit unentgeltlich einen wichtigen Beitrag! Die landkreisweite Koordination übernimmt das Landratsamt Kulmbach unter der Rufnummer: 09221-707-150

Pendler-Corona-Studie der Charité

Vergleich des Infektionsgeschehens nach Verkehrsmitteln

Die Studie kommt zum Ergebnis, dass für alle mobilen Menschen das Infektionsrisiko gleich hoch ist – unabhängig davon, ob sie mit Bus und Bahn oder mit Pkw und Rad unterwegs sind