Rechte und Pflichten
Regelungen zum Deutschland-Ticket
Erkundigen Sie sich unter www.vgn.de
Welche Voraussetzungen gelten für die Beförderung? Welche Beförderungsentgelte werden erhoben, wie sind die Zahlungsmittel? Erfahren Sie hier mehr!
Welches Ticket gilt wann, für wen, wie lange? Die Tarifbestimmungen regeln die Einzelheiten.
Schlichtungsstelle
Zufriedene Kunden sind unser wertvollstes Gut! Sollten Sie sich jedoch über etwas geärgert haben - schreiben Sie uns oder rufen Sie uns einfach an.
Dabei ist erforderlich, dass Sie Angaben zu den Daten der reklamierten Fahrt machen und den Grund Ihrer Beschwerde kurz erläutern.
Wir nehmen Ihre Wünsche und Kritik ernst, denn wir möchten unseren Service ständig verbessern. Wir kümmern uns umgehend und kompetent um Ihr Anliegen!
Gleichwohl kann es immer mal zu unterschiedlichen Ansichten kommen. Wir sind daher nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz dazu verpflichtet, Sie darauf hinzuweisen, dass es für Beschwerdefälle sogenannte Schlichtungsstellen gibt, an die Sie sich wenden können, so etwa an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. (söp), www.soeponline.de oder die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle, www.verbraucher-schlichter.de.
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit.
Diese finden Sie unter: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Wir weisen zugleich darauf hin, dass wir nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen.
EU-Verordnung Fahrgastrechte
Die Europäische Verordnung (EU) Nr. 181/2011 über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr legt Mindestrechte für Fahrgäste fest, die innerhalb der Europäischen Union mit dem Bus reisen.
- Sie dürfen aufgrund Ihrer Staatsangehörigkeit hinsichtlich der Tarife und Vertragsbedingungen nicht diskriminiert werden.
- Als Fahrgast mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität dürfen Sie nicht diskriminiert werden. Dies bedeutet, dass Sie den gleichen Anspruch auf Beförderung haben, soweit ihr nicht geltende Gesundheitsanforderungen oder Sicherheitsbestimmungen, die Bauart des Fahrzeugs oder die Infrastruktur der Haltestelle entgegenstehen.
- Als Fahrgast mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität haben Sie bei Verlust oder Beschädigung Ihrer Mobilitätshilfe oder Ihres Hilfsgeräts Anspruch auf finanzielle Entschädigung in Höhe des Wiederbeschaffungswertes oder der Reparaturkosten. Voraussetzung ist, dass der Verlust oder die Beschädigung vom Beförderer verursacht wurde
- Sie haben Anspruch auf angemessene Reiseinformationen während der gesamten Fahrt.
- Sie haben Anspruch auf Bereitstellung von Informationen über die Rechte nach dieser Ver-ordnung. Als Fahrgast mit Behinderung oder mit eingeschränkter Mobilität werden Ihnen diese Informationen auf Verlangen in zugänglicher Form bereitgestellt, wenn dies machbar ist.
- Beschwerden können Sie innerhalb von drei Monaten beim Beförderer einreichen. Dann haben Sie einen Anspruch auf eine Antwort innerhalb von einem Monat. Sollten Sie Einwände gegen die Antwort haben, können Sie sich
- erneut an den Beförderer wenden,
- an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. (söp), Fasanenstr. 81, 10623 Berlin, Tel: +49 30-6449933-0, Fax: +49 30 6449933-10 oder
- an die Nationale Durchsetzungsstelle für Kraftomnibusverkehre: Eisenbahn- Bundesamt, Heinemannstraße 6, 53175 Bonn, Tel +49 228 30795-400, Fax: +49 228 30795-499, E-Mail: [email protected], www.eisenbahn-bundesamt.de.
Eine Zusammenfassung des Verordnungstextes können Sie hier, den vollständigen Verordnungstext hier einsehen.
Stadtbus Kulmbach GmbH
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